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Aviation | Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg - Deutlich weniger Starts nach 23 Uhr am EuroAirport - Massnahmen zeigen Wirkung

2025-10-21        
   

Seit dem 1. Februar 2022 gilt am EuroAirport Basel-Mulhouse: Flugzeuge müssen ihre Parkposition spätestens um 23 Uhr zum Start verlassen. Dadurch ist die Zahl der Flüge, die nach 23 Uhr noch abheben, deutlich zurückgegangen – 2024 lagen sie über 60 % tiefer als 2019, in den ersten sieben Monaten 2025 sogar mehr als 70 % darunter.

Dank enger Zusammenarbeit mit den Airlines, verschärften Lärmgebühren und aufsichtsrechtlicher Durchsetzung zeigen die Massnahmen Wirkung: Von Januar bis Juli 2025 nahmen die Starts nach 23 Uhr gegenüber 2024 nochmals um über 30 % ab. Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklungbeim Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition: -95 % im Vergleich zu 2019. Verspätete Abflüge sind nur zulässig, wenn die Airline nicht verantwortlich ist.

Wichtigste Ergebnisse

  • 60 % weniger Starts nach 23 Uhr (Pistenzeit) 2024 vs. 2019
  • 30 % weniger Starts Jan–Jul 2025 vs. 2024 à > 70 % weniger vs. 2019
  • Rund 80 % der verbleibenden Abflüge nach 23 Uhr erfolgen in den ersten 15 Minuten
  • Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition: -95 % Abflüge Jan–Jul 2025 vs. 2019
  • Seit Juni 2025: 35 % weniger Flüge in der letzten Viertelstunde vor 23 Uhr
  • Zusätzliche Anreize: erhöhte Abend-Lärmgebühren seit 2024, nochmals verschärft 2025; Bussen der zuständigen Kontrollbehörde ACNUSA > 3,7 Mio. € bis Juni 2025

Lärmnachweis 2024

Parallel zur heutigen Mitteilung veröffentlicht der EuroAirport den  Lärmnachweis 2024. Als dritter Schweizer Landesflughafen ist der EuroAirport verpflichtet, periodisch einen Nachweis über die Lärmbelastung über Schweizer Gebiet zu erstellen. Zusätzlich berechnet er die Belastung seit 2019 freiwillig jedes Jahr, nachdem damals erstmals eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) festgestellt wurde.

Der aktuelle Lärmnachweis belegt eine Verbesserung

Der aktuelle Lärmnachweis zeigt eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren, auch wenn die Immissionsgrenzwerte (IGW) über Schweizer Gebiet in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr weiterhin überschritten werden.

• 28 % weniger kommerzielle Abflüge nach 23 Uhr gegenüber 2023 (vs. 2019: –60 %)

• 49 % weniger Personen in der Schweiz, die von IGW-Überschreitungen betroffen sind

• Keine Verlagerung der Bewegungen aus der zweiten Nachtstunde (23-24 Uhr) in die erste Nachtstunde (22–23 Uhr); das Niveau blieb stabil

Damit bestätigen die Resultate: Die 2024 eingeführten Massnahmen – höhere Lärmgebühren am Abend und die Umplanung von Flügen – zeigen Wirkung, haben die Situation jedoch noch nicht in allen Zeitfenstern vollständig entschärft. Die seit Januar 2025 nochmals verschärften Lärmgebühren sowie die weiteren Massnahmen im Lärmvorsorgeplan (PPBE) sollen zu einer weiteren Verringerung der Belastung beitragen.

Ausblick

Der EuroAirport führt den Dialog mit den Airlines fort und setzt die im PPBE vorgesehenen Massnahmen um, etwa die verpflichtende Anwendung des lärmärmsten Abflugverfahrens NADP-1 seit Oktober 2024 sowie die Überarbeitung der Abflugverfahren.

Tobias Markert, Flughafendirektor: «Die Zahlen zeigen, dass das Zusammenspiel aus Regeln, Anreizen und Kooperation Wirkung entfaltet. Zugleich sind wir uns bewusst, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die bestehenden IGW-Überschreitungen über Schweizer Gebiet schrittweise zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent – mit dem Anspruch, die Nachtruhe der Anwohnenden weiter zu verbessern.»

Gemäss unseren Lärmmessstationen in Bartenheim (F) und Allschwil (CH).

Bild: EuroAirport - Foto: Tristan Vuano

 

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